Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten GOP (sog. 2,3-facher Satz) sowie den seit 01.07.2024 gültigen Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen.
Die Kosten hängen von den spezifisch in Anspruch genommenen Leistungen ab und können daher nicht pauschal benannt werden.
Im Regelfall beträgt das Honorar für eine Sitzung Verhaltenstherapie (50 Minuten) 134,07 Euro (Ziffern 870 + 801 analog) oder 167,59 Euro (Ziffern 812 analog + 801 analog). Hinzu können weitere Leistungen kommen, wie beispielsweise biographische Anamnese (Ziffer 860), Testdiagnostik (Ziffer 855 analog) oder Arztbriefe (Ziffer 75).
Das erste Telefonat zur Besprechung Ihres Anliegens und Klärung der Terminvergabe und Kosten ist für Sie kostenfrei.
In Abhängigkeit von den Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrags bei Ihrer privaten Krankenversicherung können die Behandlungskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrem Leistungsträger über Ihre individuellen Tarifbedingungen.
Coaching und Beratung zählen nicht zu den Heilbehandlungen und werden daher nicht von Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Für ein 50-minütiges Coaching oder eine Einzelberatung berechne ich 170 Euro (zzgl. 19% USt.).
Meine Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Bitte sagen Sie Termine daher mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Bei einer kurzfristigeren Terminabsage können nur schwer Termine mit anderen Patienten/-innen vereinbart werden. Aus diesem Grund berechne ich bei Nichterscheinen ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten / der Patientin. Das Ausfallhonorar beträgt in der Regel 70% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten / von der Patientin zu zahlen. Diese Kosten werden von Krankenkassen nicht übernommen.
Wie für Privatpatienten üblich, erhalten Sie jeweils am Quartalsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen können. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen erstattet.
Im Einzelfall hängt der Umfang der Kostenerstattung von den konkreten Vertragsbedingungen bei Ihrer Versicherung ab. Die Behandlungskosten werden je nach Versicherungsvertrag voll oder zu einem gewissen Anteil erstattet. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe über die Kostenübernahme zu informieren. Erkundigen Sie sich nach den Formalitäten zur Inanspruchnahme einer "ambulanten Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten/-in mit Approbation und Arztregistereintrag". Erfragen Sie auch, welche Antragsformalitäten hierzu erforderlich sind.
Ich empfehle Ihnen, folgende Fragen mit Ihrer Versicherung zu klären:
Die Kosten für Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen in den meisten Fällen ohne Probleme ganz oder weitgehend erstattet. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle:
Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn es sich um eine Problematik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist (z.B. eine Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall).
Wenn Sie Soldat oder Soldatin bei der Bundeswehr sind, übernimmt die freie Heilfürsorge die Behandlungskosten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Truppenarzt bzw. Ihre Truppenärztin.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Als Selbstzahler/-in können Sie ohne sonstige Formalitäten oder Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit der Psychotherapie beginnen. Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Es erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung.
Psychotherapeutische Behandlungskosten können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem/r Steuerberater/in.
Bitte beachten Sie, dass ich in meiner Privatpraxis im Regelfall nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. In begründeten Einzelfällen werden die Therapiekosten auf dem Weg der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.
Die Kosten für die Psychotherapie bei einem/r approbierten Psychotherapeuten/-in in Privatpraxis übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist dabei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem/r Psychotherapeuten/-in mit Kassenzulassung erhalten haben:
Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer sowie in der Informationsbroschüre der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung.